BEITRÄGE

Der Beitrag ist einkommensabhängig und wird an die Stadt Bielefeld gezahlt.
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VERSICHERUNG

Die Kinder sind während des Besuches der Einrichtung auf Grund des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder im Kindergarten bei Unfällen, die bei Tätigkeiten entstehen, die sich aus dem Bereich der Einrichtung ergeben, versichert.

Der Versicherungsschutz umfasst auch alle Unternehmungen (z. B. Ausflüge) aus Veranlassung des Einrichtungsbesuches sowie Unfälle auf direktem Weg zur Einrichtung und Von der Einrichtung nach Hause.